Färben / Strähnen / Blondieren / Balayage…

Wir sind dazu angehalten keine Haarfarben an Personen unter 16 Jahren durchzuführen.

Wir machen keine Komplettblondierung.

Da es sich bei Blondiermitteln um eine Aufhellung der gegebenen Farbe handelt, kann es zu Folgekosten durch eine erforderliche Nachbehandlung kommen, um ein gleichmäßiges Farbbild zu erhalten.

Eine Nachbehandlung kann erforderlich sein um ein gleichmäßiges Ergebnis nach Aufhellungen zu erhalten, da Haare im Ausgangszustand unterschiedliche Farben, beziehungsweise Strukturen aufweisen, welche im Verlauf der Behandlung unterschiedlich reagieren.

Balayage erfordert eine durchgängige Aufsicht mit variierendem Aufwand durch ständige Kontrolle.

Bei jeglichen Farbveränderungen variiert sowohl Haarfarbe, -dichte und -menge als auch der technische Anspruch, wodurch es zu bedarfsbezogenem Arbeitsaufwand in jedem Einzelfall kommt.

Bitte besprecht vorab die gewünschten Details, gegebenenfalls vor Ort mit Eurem behandelnden Akteur, um ein bestmögliches Ergebnis abzustimmen.

Kinderschnitte…

… kosten bis zum “Teen-“age Alter (Thir-“teen”!) 22Euro und sind in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zu erwerben, es sei denn der Aufwand ist mit dem Anspruch eines Erwachsenenhaarschnitts gleichzusetzen.

Selbstständige junge Herrschaften, welche in der Lage sind die Unabhängigkeit zum Elternhaus durch alleiniges Erscheinen und eigene Bestimmung des Erscheinungsbildes durchzuführen, dürften der Ausführung eines jugendlichen Frisurenbildes gerecht werden, und fallen nunmehr nicht in die Kategorisierung der “Kinderhaarschnitte”.

Hier möchten wir die Eltern bitten dem gepflegten Erscheinungsbild Ihrer Sprösslinge Förderung zu leisten, und sowohl Ihren Kindern zur Erfüllung optischer Ansprüche, als auch uns im Ausbau einer solventen Betriebsstruktur die notwendige Unterstützung in Form eines vollwertigen Damen- bzw. Herrenschnittes zukommen zu lassen.

Festlich Pompöses

Wir sind darauf bedacht Euch mit bestmöglicher, alltags orientierter Frisurengestaltung zu versorgen, die Euch selbst einen optimalen Umgang mit Euren Häuptern ermöglicht. 

Wir machen kein Geheimnis daraus, das wir weder festliche Frisuren hochstecken, noch Dauerwellen anbieten.

Bei Bedürfnissen dieser Art verweisen wir gerne an einen in diesen Schwerpunkten begabteren Kollegen unserer Zunft.

Warum 24 Std vorher absagen?

Da wir ausschlieslich auf Termin arbeiten kommt es bei einem zuvor nicht abgesagten Termin zu einem finanziellen Schaden in Höhe der eingeplanten Dienstleistung.

Es ist uns somit nicht mehr möglich die entstandene Lücke neu zu besetzen, was in unserer betrieblichen Kalkulation zu Schwierigkeiten führt. 

Diese können bei wiederholtem Auftreten zu einer ungewollten Preiserhebung für Alle zum Ausgleich der Verluste führen, und verwähren unmittelbar Deinen Mitmenschen die Möglichkeit auf einen frühzeitigeren Termin.

Um dies zu vermeiden bitten wir Dich zu verstehen das wir über mehrfaches nicht Absagen eine Blacklist führen, welche Dich folglich für eine Vorkasse bei nur noch vor Ort buchbaren Terminen qualifiziert.

Warum 32 Euro, wenn Andere weniger nehmen?

Wir beteiligen uns nicht an den berufszweigschädigenden Preisdumpings anderer Mitbewerber, und kalkulieren auf einem Bruttominutensatz von ca. 1 € bei Auslastung ergänzt von anfallendem Materialeinsatz.

Die betrieblichen Sätze der Branche mögen in etwa gleichauf oder über diesem Mindestsatz liegen, jedoch nehmen wir uns bei 32 € lieber 30 Minuten Zeit für Euren Kopf, als in 10 Minuten über den Kopf zu scheren und 10 € zu nehmen.

Dieser Berechnung angeglichen haben wir unsere Preisliste um weitere Einzelauflistungen bezüglich unserem erweitertem Dienstleistungsangebot bedarfsbezogen ergänzt.

Ausgenommen sind einheitliche Maschinenschnitte in “einer” Aufsatzlänge (3mm, 6mm, 9mm oder 12mm), welche durch Ihren geringeren Aufwand von 5 Minuten zu einem Preis von 5 € zu haben sind.

Bei weiteren Fragen bezüglich der Preisstruktur stehen wir Euch gerne weiterhin zur vollen Verfügung!

Die Beurteilung der erbrachten Leistung obliegt dem ausführenden Akteur und ist demnach nicht verhandelbar.